Wohnmobilhaftpflicht

Ohne eine Wohnmobilhaftpflicht darf in Deutschland übrigens keiner ein Kraftfahrzeug fahren!

Wohnmobilhaftpflicht Vergleich
Wenige Versicherungsarten im Bereich privater Versicherungen gehören zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Die Wohnmobilhaftpflicht zählt zu diesen Pflichtversicherungen.


Die Wohnmobilversicherung von GVV Direkt
VergleichenJeder Besitzer eines Fahrzeugs muss die Wohnmobilhaftpflicht abgeschlossen haben, um sein Fahrzeug, Motorrad, LKW oder einen Personenkraftwagen, im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Im Falle, dass solch eine Versicherung nicht im Besitz ist, dürfen Sie das Fahrzeug nur auf Privatgelände nützen. Bevor Sie ein Fahrzeug zulassen können, sollten Sie ein Nachweis bei der Zulassungsstelle hinterlegen, welche das Fahrzeug durch Ihre Wohnmobilhaftpflicht schützt.

Die Wohnmobilhaftpflicht hat verschiedene Aufgaben, Sie muss gegen unberechtigten Ansprüchen, die gegen Sie gerichtet werden, abwehren und die Versicherung soll den Schaden regulieren, durch welchen die entstandenen Kosten der Schaden übernommen werden. Der Versicherte muss diesen Schaden ganz oder teilweise verschuldet haben. Sach-, Personen- und Vermögensschäden sind unterschiedlich. Im Falle, dass der Schaden vom Versicherten fahrlässig verursacht wird, so wird die Versicherung die Kosten der notwendigen Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten oder die Zahlung der Entschädigung für gesundheitliche Schäden übernehmen.

Neben Leistungen sind auch Berechnungen von Beiträgen wichtige Aspekte rund um Kfz-Haftpflichtversicherungen. Weil die Konditionen von Anbieter zu Anbieter sich deutlich unterscheiden, empfehlen wir unseren kostenlosen Versicherungsvergleich durchzuführen. Damit Sie sich mehrere Angebote in diesem Beireich anschauen können.

Merkmale bei der Wohnmobilhaftpflicht, wie zum Beispiel die Regionalklasse sowie auch die Typklasse eines Fahrzeuges beeinflussen die Beitragshöhe. Eine große Rolle spielt noch die Schadenfreiheitsklasse in welcher Sie, als Versicherter eingeordnet werden können.

Es gibt keine Selbstbeteiligung im Rahmen einer Wohnmobilhaftpflicht, aber im Gegenzug berücksichtigt man bei der Feststellung Ihres Beitrages folgende Faktoren, die eine große Rolle spielen, wie zum Beispiel Eintrittsalter, jährliche Fahrleitung und die Höhe der Deckungssumme für einen Schadensfall.

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