Wohnmobil-Versicherung

Das Wohnmobil oder auch Reisemobil sind höherwertige Kraftfahrzeugen, darum müsste ein Reisemobil zusätzlich zur Wohnmobil-Versicherung auch mit der Teil- und Vollkaskoversicherung geschützt werden.


Die Wohnmobilversicherung von GVV Direkt
Wohnmobil-Versicherung Vergleich

In der Wohnmobil-Versicherung bildet der Listenneuwert eines Fahrzeuges die Grundlage für Versicherungsschutz und muss deshalb im Antrag aufgeführt werden. Arbeitnehmer von speziellen Organisationen, wie dem öffentlichen Dienst, bekommen meistens einen Sondernachlass. Die Deckung der Wohnmobil-Versicherung beträgt max. acht Millionen EUR für die geschädigte Person und hundert Mio. EUR schlechthin.

Die Haftpflicht in der Wohnmobil-Versicherung

Gleichwohl wie alternative Kraftfahrzeuge müssen Wohnmobile oder auch Reisemobile mit einer Wohnmobil-Versicherung versichert werden. Die Haftpflicht der Wohnmobil-Versicherung beschützt den Kfz-Halter gegen Schadensersatzansprüche. Jener dem Recht entsprechend verordnete Schutz, gemeint ist die Wohnmobil-Versicherung, gilt für fast alle Staaten auf der Welt. Eine Haftpflicht wehrt im Übrigen auch unberechtigte Ansprüche ab. Campingbusse haben größtenteils nur geringe Schadensquoten. Infolgedessen gibt es für solche Kraftfahrzeuge, insbesondere Wohnmobilversicherungen.

Die Kasko-Versicherungen in der Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung Die Teilkaskoversicherung in der Wohnmobil-Versicherung ist schon in Bezug auf Absicherung gegen Raub wesentlich. Eine Teilkasko springt auch ein, für den Fall, dass Schäden am Campingfahrzeug durch Sturm zustandekommen. Die Vollkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer u. a. bei einem selbstverschuldeten Unfall.

Vollkasko

Im Regelfall ist in der Vollkasko die Teilkasko enthalten. Dann erweitert sich durch eine Vollkaskoversicherung der durch die Teilkaskoversicherung abgedeckte Schaden um die folgenden Fälle:

  • eigene Fahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus

Des Weiteren kann sich dieser Schadenfreiheitsrabatt nicht zuletzt auch auf die Teilkaskoversicherung auswirken. Schadensfälle aus dem Gebiet der Teilkasko führen dann genauso nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Kalkulation einer Versicherungsprämie werden der Sf-Rabatt, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasse und die Regionalklasse des PKW herangezogen. Keinesfalls versichert in der Vollkasko sind die folgenden Schäden am Fahrzeug:

  • Reifenschäden
  • Kernenergie
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko sichert grundsätzlich folgende Unfallschäden am Fahrzeug ab:

  • verschmorte Kabel
  • Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG
  • Diebstahl und Raub
  • Marderbiss

Folglich gibts diverse Versicherungsmodifizierungen bei Versicherungsgesellschaften. Bei der Kaskoversicherung richtet sich die Höhe des Beitrags überwiegend nach der Typenklasse und Regionalklasse des Autos. Des Weiteren können die folgenden Faktoren eine Rolle spielen:

  • die jährliche Kilometerleistung
  • das Alter des Versicherungsnehmers
  • eine Selbstbeteiligung
  • das Alter des Fahrzeugs

Allerlei Versicherer von Wohnmobilversicherungen vergüten Kaskoversicherungsschäden am Campingbus i. d. R. zu hundert Prozent, minus einer abgemachten Selbstbeteiligung. Bei einer Abrechnung von Elementarschäden werden oft nur Teilbeträge erstattet. Zusätzlich können Preisnachlässe auf den ermittelten Tarif der Wohnmobil-Versicherung gewährt werden, wenn bspw. Wohneigentum vorhanden ist.

Diverse Versicherer bieten für Reisegepäck und zusätzliches Wohnmobil- oder auch Reisemobilinventar eine spezielle Inhaltsversicherung neben der Wohnmobil-Versicherung an. Die Möblierung eines Reisemobils ist gleichfalls durch die Teil- und/oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Der Schutzbrief kann für ein Reisemobil bedeutsam als Unfallhilfe im Ausland sein.